AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1)      Geltung

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen. Wir schließen Verträge nur unter Geltung unserer AGB ab. Davon abweichenden Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners wird hiermit widersprochen; diese besitzen somit keine Gültigkeit. Durch eine Buchung, durch Leistung einer Anzahlung oder durch eine gänzliche oder teilweise Inanspruchnahme unserer Leistungen stimmen Sie der Anwendung unserer AGB zu.

2)      Buchung

Die Buchung Ihrer Veranstaltung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich bei uns erfolgen. Mit Ihrer Buchung bieten Sie uns auf der Grundlage unseres Prospektes bzw. Internetauftrittes den Abschluss eines Veranstaltungsvertrages an. Der verbindliche Vertragsabschluss kommt zu Stande, sobald wir Ihnen unsere Buchungsbestätigung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail übermitteln. Sollte der Inhalt der Buchungsbestätigung von Ihrer Anmeldung abweichen, liegt ein neues Angebot unsererseits vor, mit welchem wir 14 Tage lang im Wort bleiben. Sofern Sie diesem neuen Angebot innerhalb dieser Frist zustimmen oder innerhalb dieser Frist eine Anzahlung leisten, gilt der Vertrag mit dem Inhalt unserer Buchungsbestätigung als zustande gekommen.

Der Anmelder garantiert mit seiner Buchung, dass er die Buchung und die Vertragserklärungen im Namen und in Vollmacht der angemeldeten Veranstaltungsteilnehmer abgibt, sodass unsere AGB auch für die Veranstaltungsteilnehmer gelten. Unabhängig davon haftet der Anmeldende (zur ungeteilten Hand neben den Veranstaltungsteilnehmern) in voller Höhe für den Rechnungsbetrag für die von ihm gebuchte Veranstaltung.

3)      Zahlung

Die Anzahlung ist unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist innerhalb der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zahlungsfrist, spätestens jedoch 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, auf unser Bankkonto zu leisten. Nach Eingang Ihrer Zahlungen erhalten Sie die definitive Bestätigung für die Veranstaltung.

Sofern Buchungen kurzfristig erfolgen (nicht länger als 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) sind sämtliche Zahlungen so rechtzeitig zu leisten, dass sie spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf unserem Bankkonto gutgeschrieben werden.

Sofern die Zahlungen nicht rechtzeitig und jedenfalls vor Veranstaltungsbeginn erfolgt sind, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Durchführung der Veranstaltung zur Gänze abzusagen. Auch in einem solchen Fall behalten wir den Anspruch auf unsere Rechnungsforderungen. Als Ausgleich für die aufgrund der Nichtdurchführung ersparten Aufwendungen, nehmen wir nach unserem Ermessen eine Reduktion der Rechnungsforderung bis höchstens 60 % vor. Sie haften uns allerdings insbesondere für denjenigen Schaden, den wir dadurch erleiden, dass wir aufgrund Ihrer Anmeldung andere Buchungen nicht entgegennehmen konnten.

4)      Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung bzw. Gesamtabrechnung. Bei Nichtvorliegen derartiger schriftlicher Bestätigungen gilt der im Prospekt angeführte Leistungsumfang zu den im Prospekt angeführten Preisen.

5)      Storno durch Teilnehmer

Sie sind berechtigt, die Veranstaltung vor deren Beginn schriftlich zu stornieren. Durch eine derartige Stornierung wird aber die Verpflichtung zur Zahlung unserer Rechnungsforderungen nicht berührt. Im Falle einer derartigen Stornierung sind wir bereit, für die ersparten Aufwendungen unsere Rechnungsforderungen wie folgt zu reduzieren:

Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

Außerhalb des im vorhergehenden Abschnitt festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

·    bis vier Wochen vor dem Ankunftstag 40% des Gesamtpreises;

·    bis eine Woche vor dem Ankunftstag 70% des Gesamtpreises; 

·    in der letzten Woche bis zwei Tage vor dem Ankunftstag 90% des Gesamtpreises;

·    innerhalb von 48h vor Veranstaltungsbeginn 100% des Gesamtpreises.

Bei Nichtantritt der Veranstaltung bzw. bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung, aus welchen Gründen dies auch immer erfolgt, bleiben unsere Rechnungsforderungen ebenfalls zur Gänze aufrecht. Sie nehmen hiermit zur Kenntnis, dass insbesondere Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, wenn dieser für den Nichtantritt oder für den verspäteten Antritt der Veranstaltung verantwortlich sind, wie zum Beispiel Krankheit, Verkehrsstörungen, Streiks etc., zu Ihren Lasten gehen und somit unsere Rechnungsforderungen unberührt lassen.

6)      Teilnehmer/Ersatzpersonen

Bis spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist uns eine vollständige Teilnehmerliste zu übermitteln. Sie können diese Teilnehmerliste bis spätestens drei Tage vor der Veranstaltung ändern. Wir sind bereit, diesen Änderungen grundsätzlich zuzustimmen, falls keine gewichtigen Gründe entgegen sprechen. Die durch eine Änderung der Teilnehmer entstehenden Mehrkosten werden von Ihnen getragen. Die ursprünglich genannten Teilnehmer haften bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsforderungen weiterhin für deren Zahlungen. Durch Übersendung von Teilnehmerlisten, insbesondere auch von geänderten Teilnehmerlisten, erklären Sie, dass Sie im Namen der darin aufscheinenden Teilnehmer handeln und auch in deren Namen unseren AGB zustimmen.

7)      Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Veranstaltungsteilnehmer einzelne Veranstaltungsleistungen aus welchen Gründen auch immer nicht in Anspruch, so erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des geleisteten Veranstaltungspreises bzw. der Anzahlung. Es liegt in unserem Ermessen in Härtefällen (Krankheit, Unfall u.ä.) für einzelne und gefallene Reiseleistungen Gutscheine zu vergeben, sofern uns die Nichtinanspruchnahme rechtzeitig mitgeteilt wird. Wir empfehlen den Abschluss einer Veranstaltungsrücktrittskostenversicherung. Tritt der Veranstaltungsteilnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt die Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises.

8)      Umbuchungen

Sofern dies möglich ist, bemühen wir uns auch nach Vertragsabschluss um die Umbuchung von Veranstaltungsleistungen. Für den anfallenden Verwaltungsaufwand erlauben wir uns  eine Pauschale von Euro 28.- zu erheben. Dies gilt ungeachtet der ggf. zusätzlichen Kosten der anfallenden Veranstaltungsleistungen. (Eine Leistungsübersicht entnehmen Sie bitte unserer Website.)

9)      Rücktritt durch den Veranstalter

Wir behalten uns vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn unsere Rechnungsforderungen nicht zur Gänze fristgerecht, insbesondere rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung, auf unserem Bankkonto gutgeschrieben wurden. Auch bei nur teilweisem Zahlungsverzug einzelner Teilnehmer sind wir zum Rücktritt hinsichtlich der gesamten gebuchten Veranstaltung berechtigt. Darüber hinaus können wir sowohl vor Beginn der Veranstaltung als auch während der Veranstaltung den Rücktritt erklären, wenn Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stören oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass für uns die weitere Durchführung der Veranstaltung unzumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn ein Teilnehmer aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit einer Unternehmung nicht gewachsen ist. Wir behalten uns weiteres das Recht vor, vom Vertrag bis eine Woche vor Veranstaltungsantritt zurückzutreten, wenn eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden sollte. Unsere Ansprüche auf Zahlung unserer Rechnungsforderungen werden durch einen derartigen Rücktritt nicht berührt. Wir sind bereit, für die durch die Nichtdurchführung der Veranstaltung ersparten Aufwendungen eine nach unserem Ermessen bestimmte Reduzierung bis höchstens 60 % des Veranstaltungspreises vorzunehmen.

10)   Rücktritt infolge höherer Gewalt

Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt wie z.B. akute Lawinengefahr, Schneemangel etc. erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist die Sicherheit von Teilnehmern nicht mehr gewährleistet, können wir die Veranstaltung auf einen anderen Zeitpunkt verschieben, sofern das Hindernis bis dahin voraussichtlich wegfällt. Sollte eine Verschiebung nicht möglich sein, können sowohl wir als auch Sie von der Veranstaltung zurücktreten. Umstände, die in der Sphäre eines oder mehrerer Teilnehmer liegen, berechtigen Sie allerdings nicht zum Rücktritt. Sofern Sie aufgrund höherer Gewalt zurücktreten, erhalten Sie den bereits bezahlten Veranstaltungspreis in Form eines Gutscheins zurück. Weitere Ansprüche, welcher Art auch immer, Ihrerseits bestehen nicht. Treten die vorgenannten Gründe nach Antritt der Veranstaltung ein, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Veranstaltung zeitlich verlegt oder ein gleichwertiges Ersatzprogramm durchgeführt wird. Sollte dies nicht möglich sein, können auch in diesem Fall sowohl Sie als auch wir von der Erbringung der restlichen Leistungen des Vertrages zurücktreten. Uns steht in diesem Fall der Veranstaltungspreis anteilig für die bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistungen zu.

11)   Haftung

Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Veranstalters. Bei allen Unternehmungen erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr, der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bzw. haften wir nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Wir beschränken unsere Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund auf den dreifachen Veranstaltungspreis. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen gelten. Hierbei haben die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers Gültigkeit.

12)   Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort bzw. unserem Personal zur Kenntnis zu bringen. Wir bzw. unser Personal werden uns bemühen, dieser Beanstandung zu entsprechen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft einen Mangel aufzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung des Veranstaltungspreises bzw. Entschädigungen ein.

13)   Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Ist oder wird eine der Bestimmungen des Veranstaltungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Veranstaltungsvertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzten, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehendsten entsprechen.

14)   Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung, Beschränkung der Aufrechnung

Unabhängig von Ihrer Verpflichtung, Beanstandungen bei sonstigem Ausschluss unverzüglich und noch während der Veranstaltung vorzubringen, sind alle Ansprüche wegen einer behaupteten nicht vertragsgemäßen Erbringung der Veranstaltung spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung uns gegenüber geltend zu machen, widrigenfalls Ansprüche, welcher Art auch immer, ausgeschlossen und erloschen sind. Unabhängig davon verjähren alle Ihre Ansprüche aus dem Veranstaltungsvertrag jedenfalls innerhalb von 6 Monaten, wobei die Verjährung mit dem Tag beginnt, an dem die Veranstaltung nach den vertraglichen Bedingungen enden sollte.

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen unsere Rechnungsforderungen ist nur dann zulässig, wenn Ihre Gegenforderungen von uns ausdrücklich anerkannt wurden oder gerichtlich festgestellt sind.

15)   Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Veranstaltungsvertrag und im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsvertrag ist Innsbruck.